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Wissenswertes

FAQ – STARPIX GMBH

  • Der Preis richtet sich nach dem konkreten Verwendungszweck, also nach dem Medium (Zeitung, Buch, Fernsehen, etc.), der Verwendung (Redaktionell oder kommerziell), der Auflage und der Abdruckgröße. Die Verrechnung erfolgt nach Vorgabe der Preisliste. Abos und Kontingente sind preislich in der Starpix Preisliste festgelegt – Rabatte sind möglich.

  • Zumindest doppelter Abdruckpreis. Diese Bilder erfordern oft auch ein „Approval“ = Abdruckgenehmigung des PRAgenten bzw. Fotografen.

  • Persönlichkeitsrechte betreffen, unabhängig vom Copyright des Fotografen, jene Personen, die auf dem Foto dargestellt sind. Vor allem bei der Verwendung für kommerzielle Nutzungen müssen die Persönlichkeitsrechte vom Kunden geklärt werden.  Im RF-Bereich wurden diese Rechte oft bereits im Vorfeld durch den Fotografen geklärt. Dann hat die dargestellte Person der Verwendung zugestimmt. Es handelt sich um einen sogenannten Model-Release (Modelvertrag).

  • Meistens ist ein Pressefoto nur für die Berichterstattung über das jeweilige Ereignis vorgesehen. Alle weiteren Verwendungen müssen extra lizensiert werden.  

  • Bei einer redaktionellen Nutzung handelt es sich um eine Bildverwendung in Zeitungen, Magazinen, Büchern o.Ä., die der Informationsvermittlung dienen. Alle anderen Verwendungen gelten als kommerzielle Nutzung, also etwa die Verwendung in der Werbung oder für Handelsprodukte. Kommerzielle Nutzungen sind meistens teurer und setzen geklärte Persönlichkeitsrechte voraus.

  • Nein, Großteils stehen Fotografien unter Copyright. Wenn der Fotograf bereits länger als 70 Jahre verstorben ist, gelten Werke als „frei“ – in diesem Falle verrechnet STARPIX GmbH eine technische Bereitstellungsgebühr in der Höhe des üblichen Bildhonorars nach Abdruck.

  • Nur nach entsprechender Vereinbarung.